Was sich seit der Teil-Legalisierung geändert hat
Mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG), das seit dem 1. April 2024 gilt, ist Cannabis für Erwachsene in engen Grenzen legal. Für die Fahreignung heißt das: Ein einmaliger Konsum führt nicht mehr automatisch zur MPU. Entscheidend ist nicht mehr, ob jemand konsumiert, sondern wie der Konsum mit dem Fahren zusammenpasst.
Zwei Dinge bleiben relevant: ein regelmäßiger Konsum, der die Fahreignung infrage stellen kann, und vor allem das fehlende Trennvermögen — also Konsum und Fahren nicht zuverlässig zu trennen. Seit dem 22.08.2024 gilt im Straßenverkehr ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Wer mit mehr THC im Blut fährt oder wiederholt auffällt, riskiert weiter Maßnahmen bis hin zur MPU nach § 14 FeV.
Welche Themen im Gespräch wichtig werden
Das psychologische Gespräch dauert in der Regel etwa 45 bis 60 Minuten. Der Gutachter prüft keine Wissensfragen, sondern geht entlang einiger Themen in die Tiefe. Bei Cannabis sind das vor allem:
- Konsummuster: Wie oft, wie viel, wie lange schon — von den Anfängen bis heute? Hier zählt eine ehrliche Rekonstruktion, kein Schönrechnen.
- Trennen von Konsum und Fahren: Kam es vor, dass du unter Wirkung gefahren bist? Wie schätzt du heute ein, wann Fahren tabu ist?
- Veränderung seit der Auffälligkeit: Was hat sich konkret geändert — im Konsum, im Alltag, im Umfeld? Woran lässt sich das festmachen?
- Heutiger Umgang: Abstinenz oder bewusste Konsumreduktion — und wie stabil das im echten Leben funktioniert.
Der Gutachter achtet dabei auf Nachvollziehbarkeit, auf Widerspruchsfreiheit zur Aktenlage (Bescheid, Laborwerte, Blutwerte) und auf konkrete Beispiele statt allgemeiner Sätze.
Abstinenz oder kontrollierter Konsum — was passt?
Es gibt nicht den einen Weg. Welcher zu deinem Fall passt, hängt davon ab, was die Akten zeigen:
- War nur das Trennen das Problem (z. B. einmaliges Fahren unter THC bei sonst gelegentlichem Konsum), kann ein nachvollziehbar getrennter, kontrollierter Umgang ausreichen.
- Deuten die Akten auf problematischen oder regelmäßigen Konsum hin, wird in der Regel eine längere, nachgewiesene Abstinenz erwartet — oft über mehrere Monate.
Nachweisen lässt sich das über den Abbaustoff THC-COOH: per Haaranalyse (rückblickend, je nach Haarlänge mehrere Monate) oder per Urinscreening in einem kontrollierten Programm mit unangekündigten Terminen. Wer Abstinenz angibt, sollte sie auch belegen können — eine bloße Behauptung trägt im Gespräch nicht.
In welche Richtung die Fragen zielen
Damit klar wird, worauf du dich einstellen kannst — hier die Richtung typischer Fragen, ausdrücklich ohne fertige Antworten:
- Wie hat sich dein Cannabiskonsum über die Jahre entwickelt?
- In welchen Situationen hast du konsumiert — und was war der Auslöser?
- Wie kam es dazu, dass Konsum und Fahren nicht getrennt waren?
- Was ist heute anders — und woran merkst du, dass die Veränderung hält?
- Wie gehst du mit Situationen um, in denen Cannabis verfügbar ist?
Auf jede dieser Fragen gibt es nur deine richtige Antwort: deine echte Geschichte, ruhig und in eigenen Worten erzählt. Genau das durchzudenken ist die eigentliche Vorbereitung.
Häufige Fragen
Führt Cannabiskonsum seit der Legalisierung noch zur MPU?
Seit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG, in Kraft seit 01.04.2024) führt ein einmaliger Konsum nicht mehr automatisch zur MPU. Relevant bleiben vor allem das fehlende Trennen von Konsum und Fahren und regelmäßiger Konsum. Der THC-Grenzwert im Straßenverkehr liegt seit dem 22.08.2024 bei 3,5 ng/ml im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG); wer darüber fährt, riskiert weiterhin Konsequenzen bis hin zur MPU.
Welche Fragen werden bei der Cannabis-MPU gestellt?
Die Fragen drehen sich um das Konsummuster (Häufigkeit, Menge, Dauer), um das Trennen von Konsum und Fahren, um die Veränderung seit der Auffälligkeit und um den heutigen Umgang — also Abstinenz oder bewusste Konsumreduktion, bei Bedarf mit Nachweisen über THC-COOH in Haar oder Urin. Es geht nie um eine auswendig gelernte Antwort, sondern um eine ehrliche, nachvollziehbare Schilderung.
Muss ich für die Cannabis-MPU abstinent sein?
Nicht zwingend. Wenn nur das Trennen von Konsum und Fahren das Problem war, kann ein nachvollziehbar getrennter, kontrollierter Konsum ausreichen. Deuten die Akten dagegen auf einen problematischen oder regelmäßigen Konsum hin, wird häufig eine längere nachgewiesene Abstinenz erwartet. Welcher Weg passt, hängt vom Einzelfall ab — das lässt sich nicht pauschal beantworten.
Quellen & weiterführende Stellen
- Konsumcannabisgesetz (KCanG), in Kraft seit 01.04.2024
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insb. § 11 und § 14 (Betäubungsmittel, Cannabis)
- Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) — Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
- ADAC — Informationen zu Cannabis im Straßenverkehr und zur MPU